AGB

Verantwortlicher:
Harald Jörg e. U.
Jakoministraße 17
8010 Graz

zentrale@entstopfer.at
+43 316 697566

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Die Entstopfer (im Folgenden Die Entstopfer oder Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden als Auftraggeber oder Kunde benannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils auf der Internetseite von www.entstopfer.at einsehbaren Fassung. Der Auftraggeber kann diesen Text, der nur in deutscher Sprache verfügbar ist, ausdrucken oder sich zusenden lassen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden das Zustandekommen des Vertrages und die vertragliche Beziehung des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber geregelt. Für die Geschäfts- und Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Dienstvertrag neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers maßgebend.

2. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistung im Bereich der Kanalrohrreinigung an. Für den Erfolg wird durch den Auftragnehmer keine Gewähr übernehmen, da in Abwasserrohren unkalkulierbare und nicht bekannte Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können. Der Aufgabenbereich umfasst folgende Leistungen:

  • Verstopfungsbeseitigung
  • Chemische Rohrreinigung
  • Geruchsbeseitigung
  • Hochdruck.- Spiralreinigung
  • TV Kamerauntersuchung
  • Rohr.-Verlaufsortung
  • Wurzelfräsen
  • Absaugarbeiten / Überschwemmung
  • Einbau Rückstauverschlüsse
  • Einbau Reinigungsöffnung
  • Drainagen-Reinigung

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Teilleistungen an Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterzugeben.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
1. Die Entstopfer beseitigen Verstopfungen aller Art in Toiletten, Pissoirs, Küchenabläufe, Badabläufe, Bodenabläufe, Grundleitungen, Dachrinnen, Kontrollschächten usw.

2. Der Arbeitsumfang, der Arbeitsausgangspunkt, der Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie die sonstige Durchführungsweise der Arbeiten bestimmen sich nach dem durch den Auftraggeber erteilten Auftrages und durch den Auftragnehmer.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Mitarbeitern des Auftragnehmers ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen. Der Auftraggeber informiert die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Auftragsbeginn über vorhandene Arbeitserschwernisse wie z.B. verdeckte Kontrollöffnungen. Dies gilt ebenfalls für Arbeitserleichterungen wie z.B. das Vorhandensein einer Hebeanlage oder Rückstauklappe.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer über vorherige Reinigungsversuche zu informieren. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reinigungsarbeiten alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsgegenständen und Entwässerungsleitungen enthalten sind, zu dokumentieren und das Dokument dem ausführenden Mitarbeiter des Auftragnehmers zu übergeben und von diesem gegenzeichnen zu lassen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die den ausführenden Reinigungsmonteur schädigen können oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen könnten, üblicherweise in Abwasserleitungen nicht anzutreffen sind, z.B. Fette, Gifte, Laugen, Säuren.

3. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitzuteilen, um welche Rohrmaterialien es sich handelt. Sämtliche Rohrführungs- oder Revisionspläne hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der Auftraggeber verpflichtet den Rohrleitungsverlauf sogenannte Bögen, Abzweiger, Reduzierungen, Hohlräume usw. kenntlich zu machen. Kommt der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nach, haftet der Auftraggeber für sich hieraus ergebende Schäden oder Mehraufwendungen.

4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Leitungen, Anlagen und Entwässerungssystem auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

5. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, bei besonderer Gefahrenlage einen Sicherheitsbeauftragten für die gesamte Reinigungszeit unserer Monteure zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe in vorbezeichneter Art nicht angegeben, dokumentiert und von unseren Monteuren gegengezeichnet sind, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Risiken frei, soweit sich diese daraus ergeben, dass solche Stoffe vorhanden oder in das Ab- oder Grundwasser gelangen.

6. Bei Einsatz von Einsatzfahrzeugen oder LKW Saugfahrzeugen hat der Auftraggeber eine Befahrbarkeit der Hofeinfahrten zu gewährleisten. Ist eine Befahrbarkeit nicht gegeben, ist dies dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht nach hat er Mehraufwendungen oder Schäden an der Einfahrt oder den Fahrzeugen des Auftragnehmers zu tragen.

7. Bei desolaten oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsanlagen wie z.b. (Toiletten, Urinal, Küchenabläufe, Badabläufe) ist der Auftragnehmer nicht zur Remontage berechtigt. Der Auftraggeber hat hier Sorge zu tragen, dass nicht vorschriftsmäßig installierten Entwässerungsanlagen durch eine Fachfirma montiert werden. Soweit für die Reinigung der Rohrleitungen bestehende Silikonfugen aufgeschnitten werden, hat der Auftraggeber die Verfugungen selbst vorzunehmen.

§ 5 Ausführungstermine
1. Die Ausführungszeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Auftragsdurchführung erfolgt nach schriftlicher oder telefonischer Auftragserteilung.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist unzulässig. Maßgebend sind die in der Preisliste des Unternehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle seine Forderungen sofort fällig zu stellen und den Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

§ 7 Preise
1. Die Preise des Auftragnehmers ergeben sich aus der gesonderten Preisliste.

2. Kosten wie Material, Chemie, Dichtungen, Anschlussgarnieturen und weitere Verschleißmaterialien werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.

3. Spezialausrüstung für Spiralen, Düsen und Sicherheitstechnik werden gesondert ausgewiesen und abgerechnet.

4. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos bereit zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen und ähnliche Hilfsmittel. Anfallende Abfallbeseitigungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Haftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls der Auftraggeber gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

2. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Angestellten, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

3. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

4. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche oder eine Mängelhaftung für Dienstleistungen sind gesetzlich nicht geregelt. Der Auftragnehmer behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Auftraggeber, wenn ein solcher Mangel innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung der Dienstleistung aufgetreten ist und auf eine mangelhafter Ausführung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Die Entstopfer stehen Nachbesserungen zu, wenn die Rohrreinigungsarbeiten fehlgeschlagen sind.

§ 10 Sachmängelhaftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, soweit diese entstehen durch:

  • Arbeiten an alten/ defekten (z.B. rissigen, brüchigen) oder unvorschriftsmäßig installierten Entwässerungsanlagen (z.B. Toilette, Urinal, Küchenabfluss, Badabfluss usw.), Entwässerungsleitungen und sonstigen Anlagen;
  • Austretende Inhalte der Anlage;
  • Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen oder besondere Gefahren.
  • Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus der Entsorgungseinrichtung zu lösen sind, die nicht von unseren Monteuren zu vertreten sind;
  • Arbeiten an Entwässerungsgegenständen und Leitungen, soweit diese nicht aus Gusseisen oder Steinzeug bestehen;
  • Arbeiten bei denen der Auftraggeber den Hinweis erhalten hat, dass die Arbeiten nicht weiter geführt werden können, ohne das Probleme auftreten können;
  • Arbeiten an Sanitären Anlagen bei der der Auftraggeber den Austausch neuer Dichtungen / Siphon nicht wünscht;
  • Arbeiten an Entwässerungsgegenstände und Leitungen wo der Auftraggeber nach Verstopfungsbeseitigung keine TV Kamerauntersuchung wünscht.

§ 11 Links auf andere Internetseiten
Soweit der Auftragnehmer von seiner Internetseite auf die Internetseiten Dritter verweist oder verlinkt, wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Internetseite übernommen. Da der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, ist der Auftraggeber angehalten die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

§ 12 Urheberrecht
1. Die Entstopfer sind Inhaber von sämtlichen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken-, Urheber- und Leistungsschutzrechten, an seinen Internetseiten und an den im Rahmen des Vertrages übersandten Dokumenten, Bildern, Filmen und Videomaterial. Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke und Verwendung. Diese Werke inklusive aller seiner Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, Weitergabe und Vervielfältigung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes und über den privaten Zweck im Rahmen der vertraglichen Leistung ist ohne eine ausdrückliche, vorherige Zustimmung durch Die Entstopfer unzulässig und strafbar.

2. Die Entstopfer sind nicht zur Herausgabe von Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten an den Auftraggeber verpflichtet, es sei denn dieses wurde ausdrücklich vereinbart. Veränderungen des zur Verfügung gestellten Bildmaterials durch Fotobearbeitung, Fotomontage oder durch sonstige elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Digitale Bilddaten sind so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Bildautors mit diesen elektronisch verknüpft ist und diese Verknüpfung bei Datenübertragungen und Wiedergabe jeglicher Art erhalten und damit der Bildautor als Urheber eindeutig ersichtlich bleibt. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Bildautor zum Schadenersatz.

3. Jegliche Vervielfältigung und Weiterverbreitung von Unterlagen als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Genehmigung. Die Verlinkung auf eine der Internetseiten von Die Entstopfer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Kein Element der Internetseite gewährt irgendwelche Lizenz- oder Benutzungsrechte an Bildern, eingetragenen Marken, Logos oder sonstigen Rechten. Dem Auftragnehmer ist es nach Beendigung des Auftrages mit dem Auftraggebern gestattet, Ideen, Konzeptionen, erworbenes Know-How usw. für weitere Beratung, Schulung und Dienstleistungen auch für andere Auftraggebern zu nutzen.

§ 13 Datenverarbeitung, Datenschutz
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Die Entstopfer den Namen, Anschrift und sonstige die Geschäftsbeziehung betreffenden Daten des Kunden als Vertragspartners automationsunterstützt verarbeitet und stimmt dieser der Speicherung dieser Daten zu. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit mittels E-Mail an zentrale@entstopfer.at widerrufen.

§ 14 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Erfüllungsort
1. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

2. Für den Vertrag und alle sich daraus oder im Zusammenhang mit diesem ergebenden Ansprüche gilt die Anwendung materiellen und formellen österreichischen Rechtes als vereinbart.

3. Für Leistungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

Sie haben eine allgemeine Frage?

(Mo – Fr von 7:00 – 16:00) / * nach 16 Uhr rufen wir Sie verlässlich spätestens am folgenden Tag zurück.
In dringenden Fällen bzw. bei Gefahr in Verzug rufen Sie uns bitte an! Beim Absenden bestätigen Sie Datenschutzrichtlinien.